Inobhutnahme: Widerspruch

Widerspruch gegen eine Inobhutnahme kann nach folgendem Muster beim Jugendamt eingelegt werden:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die Inobhutnahme Widerspruch ein und verlange die Herausgabe des Kindes.

Mit freundliche Grüßen

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Wenn das Jugendamt der Herausgabe des Kindes nicht zustimmt, folgt ein familiengerichtliches Verfahren. Hierbei empfiehlt es sich, den Marsch durch die Instanzen zu beschreiten – also gegen eine ungünstige Entscheidung in der ersten Instanz unbedingt Beschwerde einzulegen. Je höher die Instanz, desto höher die Chance, dass die Rückkehr des Kindes gelingt.

Ohne Widerspruch wird sich an der Fremdunterbringung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts ändern. Es wird daher an folgendes Motto erinnert: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!