Inobhutnahme: Beendigung

Viele Jugendamt-Mitarbeiter und gerichtlich bestellte Sachverständige kennen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht und definieren den Begriff der Kindeswohlgefährdung falsch. Dennoch folgen entscheidungsschwache Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – den Empfehlungen des Jugendamtes bzw. Sachverständigen meist blind. Die Einholung eines Privatgutachtens ist in der Regel der einzige Weg, um eine Inobhutnahme schnell zu beenden.

Wir haben uns auf die Erstellung von Privatgutachten zur Beendigung von Inobhutnahmen spezialisiert. Als Marktführer in diesem Bereich konnten wir bereits vielen Auftraggebern ermöglichen, die Fremdunterbringung ihres Kindes zu beenden und somit eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt zu veranlassen. Mit Hilfe unserer qualitativen Expertise können wir im Regelfall auch Ihre Chancen im familiengerichtlichen Verfahren erheblich verbessern. Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Kindschaftsrechts gewährleisten wir Ihnen die bestmögliche Qualität, wenn Sie eine Inobhutnahme schnell beenden möchten.

Dass Jugendamt-Mitarbeiter und Sachverständige zu den heimlichen Richtern geworden sind, ist eine Unsitte im deutschen Familienrecht. Inhaltlich richtige Anwaltsschriftsätze, welche die Jugendamtsberichte und Sachverständigengutachten angreifen, werden oftmals von den Familienrichtern nicht ernst genommen – mangels psychologischer Qualifikation. Hier setzt das Institut für Rechtspsychologie an. Wir zerpflücken die Sachverständigengutachten im Hauptsacheverfahren und Jugendamtsberichte im Eilverfahren aus psychologischer Sicht in Form von Privatgutachten, sodass Ihr Kind so schnell wie möglich zu Ihnen zurückkehren kann.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Jugendamtsberichten und Sachverständigengutachten an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 24 Stunden. Senden Sie uns einfach die zu prüfenden Unterlagen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.