Inobhutnahme

Diese Internetseite informiert Sie über den Ablauf von Inobhutnahmen. Ebenso erhalten Sie Informationen zu Erfahrungen bei Inobhutnahmen. Außerdem informieren wir Sie über Rechtsmittel, die nach einer Inobhutnahme eingelegt werden können. Zudem finden Sie nützliches Hintergrundwissen über das Jugendamt.

Das Institut für Rechtspsychologie hat den Anspruch, betroffenen Eltern in familienrechtlichen Verfahren mit Rat und Tat zu Verfügung zu stehen. Diese Internetseite ist ein kostenloses Informationsangebot, welches das Ziel verfolgt, ein realistisches Bild der Wirklichkeit bei Inobhutnahmen darzustellen – jenseits der heuchlerischen Maxime „oberste Richtschnur ist das Kindeswohl“.

Wir haben uns auf die Erstellung von Privatgutachten zur Beendigung von Inobhutnahmen spezialisiert. Als Marktführer in diesem Bereich konnten wir bereits vielen Auftraggebern ermöglichen, die Fremdunterbringung ihres Kindes zu beenden und somit eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt zu veranlassen. Mit Hilfe unserer qualitativen Expertise können wir im Regelfall auch Ihre Chancen im familiengerichtlichen Verfahren erheblich verbessern. Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Kindschaftsrechts gewährleisten wir Ihnen die bestmögliche Qualität, wenn Sie eine Inobhutnahme schnell beenden möchten.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Jugendamtsberichten und Sachverständigengutachten an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 24 Stunden. Senden Sie uns einfach die zu prüfenden Unterlagen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.